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Bundesverband für das Taxigewerbe und Arbeitskreis der Blindenführhundhalter beschließen Partnerschaft -- Allgemein -- Neue Nachrichten Auto, Verkehr und Touristik

Bundesverband für das Taxigewerbe und Arbeitskreis der Blindenführhundhalter beschließen Partnerschaft



Taxigewerbe und Blindenführhundhalter wollen gemeinsam Servive verbessern!

BildBad Meinberg (mi)

Anlässlich des Wochenendseminars des Arbeitskreises „Führhundhalter“ im
Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.
und Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V. beschlossen beide Seiten eine Partnerschaft. Der Bundesvorsitzende, Michael Müller, war extra nach Bad Meinberg gereist, um mit Führhundhaltern aus insgesamt 10 Bundesländern über die problematische Situation im Miteinander zwischen Taxigewerbe und Führhundwesen zu diskutieren. In seiner Begrüßungsrede stellte er klar, dass es keinerlei Zweifel an der Beföderungspflicht von Blindenführhunden im Taxi gäbe. Aber er wisse eben auch, dass es in der Praxis nicht immer so optimal laufe. Die Tagungsteilnehmer erfuhren vieles über die Hintergründe im Taxigewerbe. So zeigten sie sich z.B. erstaunt darüber, dass es in Deutschland über 800 Taxitarife gibt, die auch noch größtenteils unterschiedlich sind. Die Seminarteilnehmer nutzten die Gelegenheit, um mit Herrn Müller über Probleme zu sprechen. Eines der größten Probleme sei u.a.
das Finden eines geeigneten Taxis an den Taxiständen (Bahnhof, Flughafen etc.). Hier kommt es immer wieder für beide Seiten zu unschönen Situationen.
Dagegen gibt es fast keine Probleme, wenn das Taxi telefonisch über die Taxizentralen geordert wird. Die dort beschäftigten Mitarbeiter schicken meist umgehend ein passendes Taxi, Sagte die Leiterin des Arbeitskreises „Führhundhalter“, Gerda Mittag. Auch gibt es teilweise Probleme mit Blindenführhundhaltern, die ihre HUnde statt im Laderaum eines Kombis oder im Fußraum umbedingt auf der Rückbank befödern lassen möchten. Dort hat ein Führhund natürlich überhaupt nichts zu suchen! Allein schon aufgrund der StVO (Stichwort Ladungssicherung).

Im Rahmen der Partnerschaft will der Bundesverband gemeinsam mit dem Arbeitskreis ein Informationsblatt für die Taxifahrer erstellen, in dem ausführlich auf den Transport von blinden und sehbehinderten Menschen und ihren evtl. vorhanden Führhunden ein- und umgegangen werden soll.

Gleichzeitig soll ein Informationsblatt für blinde und sehbehidnerte Menschen erstellt werden, wo ihre rechte vermerkt sind und auch Ansprechpartner bei Problemen genannt werden. „Nur Probleme, die wir als Bundesverband kennen“, so Herr Müller, „können beseitigt werden“. Er will u.a. eine E-Mail-Adresse extra für diese Beschwerden einrichten.

Unterstützt wird die Partnerschaft auch vom Bundesarbeitskrei der Führhundhalter, dessen Sprecher, Robert Böhm, ebenfalls an der Tagung teilnahm.

Über:

Arbeitskreis der Führhundhalter Nds. / HB
Herr Ralf Mittag
Gölenkamp 9
30539 Hannover
Deutschland

fon ..: 0511514534
web ..: http://www.bfh-niedersachsen.de
email : r.mittag@bfh-niedersachsen.de

Pressekontakt:

Arbeitskreis der Führhundhalter Nds. / HB
Herr Ralf Mittag
Gölenkamp 9
30539 Hannover

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