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Energieaudit -Frist EDGL-G läuft bis zum 05.12.2015 -- Allgemein -- Neue Nachrichten Auto, Verkehr und Touristik

Energieaudit -Frist EDGL-G läuft bis zum 05.12.2015



Mit dem am 24.04.2015 veröffentlichten Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) wurde die EU-Direktive in deutsches Recht umgesetzt. Das EDL-G verpflichtet alle Unternehmen, die nicht …

Bildals Kleine/Mittlere Unternehmen ( KMU ) eingestuft sind, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen.

Wer ist betroffen?

o alle Unternehmen betroffen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen.

Was sind Anforderungen?

o Erstmals bis zum 05.Dezember 2015 und danach sind alle vier Jahre Energieaudits nach DIN 16247-1 durchzuführen.

Gibt es Übergangsregelungen?

o Ein Energieaudit nach DIN 16247-1 muss in vollem Umfang bis zum 05.12.2015 erfolgt sein. Eine Übergangszeit ist nicht vorgesehen.

o Unternehmen, die nach ISO 500001 oder EMAS zertifiziert sind, sind von den Energieaudits nach DIN befreit. Wenn sie keine dieser Zertifizierungen bisher nachweisen können, aber beabsichtigen diese zukünftig zu erwerben, gewährt der Gesetzgeber eine Übergangszeit. Das Unternehmen muss nachweisen, dass man in der Zeit vom 05. 12.15 – 31.12.16 mit den entsprechenden Vorbereitungen begonnen hat.

Energieaudit nach EN 16247 oder Energiemanagementsystem nach ISO 50001?
Hier ist ganz klar eine Zertifizierung nach ISO 500001 zu bevorzugen:

o Ein Zertifikat ISO 50001 ist zukunftssicher. Die Energieeffizienz und deren kontinuierliche Verbesserung stehen klar im Mittelpunkt des Einsatzes eines Energiemanagementsystems. Durch das ganzheitliche, auf kontinuierliche Verbesserung angelegte Grundprinzip unterscheidet sich die ISO 50001 erheblich von Energieaudits gem. DIN 16247-1, die methodisch lediglich eine IST-Analyse der energetischen Situation im Unternehmen erfassen. Eine Verbesserung der energetischen Situation ist dabei nicht vorgesehen. Gerade die sollte aber im Focus der Unternehmenspolitik stehen. Wer sich durch ein Managementsystem ISO 500001 ständig verbessert, der wird nicht durch neue Vorhaben des Gesetzgebers überrascht.

o Nur mit ISO 50001 können die vom EDL-G betroffenen Unternehmen zusätzlich auch den Spitzenausgleich ( Befreiung von der Ökosteuer ) beantragen und erhalten Übergangsfristen.

Welche Sanktionen sind festgelegt?

Entsprechend dem EDL-G kann, wer seiner Verpflichtung ein Energieaudit durchzuführen,
nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, verpflichtet werden, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR zu zahlen.

Welche Unterstützung bietet LRQA?

LRQA Smart Solutions
Wer die erleichternden Übergangsregelungen zur Einführung eines Energiemanagement¬systems gem. ISO 50001 nutzen möchte, der kann auf das Angebot LRQA Smart Solutions zurückgreifen. Hier wird auf Wunsch die Verpflichtungs¬erklärung der Geschäftsführung und die Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger und des Energieeinsatzes überprüft. Dies gibt die Sicherheit, die Forderungen gesetzeskonform umgesetzt zu haben. Die entstehenden Kosten werden dann natürlich bei einer späteren Zertifizierung gem. ISO 50001 entsprechend angerechnet.

Zertifizierung ISO 500001 und Training

Neben der Zertifizierung nach ISO 500001 kann es vorteilhaft sein, entsprechende Trainingseinheiten zu absolvieren, um im Vorfeld entsprechende Problematiken und Themen zu behandeln. Hier kann in der Regel auch wertvolle Unterstützung geleistet werden, welche die eigentliche Zertifizierung unterstützt.

Werden Energiemanagementsysteme vom Gesetzgeber gefördert?

Grundsätzlich ist die Förderung eines Energiemanagementsystems DIN ISO 500001 bis zu einer Höhe von 80% und maximal 6.000 Euro durch die BAFA möglich. Weiterhin werden energiesparende Technologien gefördert. Hier sollten Sie ggf. weitere Informationen anfordern. ( Ohne Gewähr ).

Infos : Telefon : 0221-9377370 oder info@lrqa.de
Lloyd’s Register Quality Assurance ( http://www.lrqa.de ) wurde 1985 gegründet und ist eine der international führenden Gesellschaften für die Auditierung von Managementsystemen und Risikomanagement.
LRQA bietet Schulungen und Zertifizierung von Managementsystemen mit Schwerpunkten in folgenden Bereichen: Qualität, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Energiemanagement, Auditierung von Lieferketten. Mit mehr als 45 Akkreditierungen und Niederlassungen in 40 Ländern kann LRQA Auditierungen in 120 Ländern durchführen. Weltweit betreuen 2.500 Auditoren mehr als 45.000 Kunden.
LRQA gehört zur Lloyd’s Register Gruppe. Lloyd’s Register wurde 1760 als erste Gesellschaft zur Schiffsklassifizierung gegründet und bietet heute Dienstleistungen im Bereich Risikomanagement. Die Lloyd´s Register Gruppe ist ein gemeinnütziges Unternehmen gemäß englischem Charity-Recht, d.h. die Gewinne werden für eine gemeinnützige Stiftung verwendet bzw. wieder direkt ins Unternehmen investiert. Hierdurch ist LRQA wirtschaftlich unabhängig.

Über:

Lloyds Register Quality Assureance GmbH
Herr Carl Ebel
Innere Kanalstrasse 15
50823 Köln
Deutschland

fon ..: +49 (0)221 93 77 37 0
fax ..: +49 (0)221 93 77 37 13
web ..: http://www.lrqa.de
email : info@LRQA.de

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